Haben Sie auch ein Problem mit den Brandschutzbehörden?
Gemäß §18 der GarVO ist in Mittel- und Großgaragen das Aufbewahren von brennbaren Stoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen untersagt. Hieraus resultiert u.a. die Forderung der Feuerwehr, keine offenen Müllbehälter im Objekt aufzustellen, da es sich bei dem Inhalt auch um brennbare Stoffe handeln kann.
Deshalb haben wir einen Müllbehälter aus Weißblech mit Deckel entwickelt, der diesen Anforderungen stand hält. Der Behälter ist 60cm hoch, 20cm tief und 31cm breit (ca. 37Liter). Der Deckel hat eine vorstehende Lippe, damit er vom Kunden selbst mit vollen Händen gut zu öffnen ist. Zum Entleeren ist am Bodenblech ein Vierkant-Verschluß angebracht, um den Boden nach unten wegklappen zu können. Die Verwendung von Müllsäcken ist ebenso möglich. Zur Wandmontage befinden sich an der Rückwand zwei entsprechende Bohrungen. Befestigungsmaterial, Vierkant und Aufkleber sind im Lieferumfang enthalten. Kurzfristige Lieferungen stimmen Sie bitte mit uns ab.
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